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SG Kiel, 01.07.2013 - S 10 KR 22/13 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 01.07.2013 - S 10 KR 22/13 ER
- LSG Schleswig-Holstein, 02.09.2013 - L 5 KR 144/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R
Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die …
Auszug aus SG Kiel, 01.07.2013 - S 10 KR 22/13
Insofern ist auch keine Kürzung der Leistungen der Krankenkasse nach den Grundsätzen des BSG (Urteil vom 17.06.2010, B 3 KR 7/09 R - zitiert nach juris Rdnr. 28) vorzunehmen.
- LSG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - L 5 KR 140/16
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch auf Übernahme einer …
Mit Beschluss vom 10. Juli 2013 (S 10 KR 22/13 ER) hat das Sozialgericht die Beklagte vorläufig verpflichtet, die im Zeitraum vom 11. Mai 2013 bis 24. Juni 2013 angefallenen Kosten in Höhe von 20.285,86 EUR zu erstatten.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Akten des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz (S 10 KR 22/13 ER - L 5 KR 144/13 B ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
Behandlungspflege - Krankenhausbehandlung - einstweilige Anordnung
Insoweit gibt es aber bereits Stimmen in der Rechtsprechung, die sich für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Leistungen der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V aussprechen, weil sich eine gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoßende Regelungslücke ergeben würde, wenn die Fortsetzung der Pflege während des Aufenthalts im Krankenhaus nur dann gesichert werden könnte, sofern sie nach den §§ 65, 66 SGB XII erbracht wird (SG Kiel, Beschluss v. 1. Juli 2013 - S 10 KR 22/13 ER, bestätigend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 2. September 2013 - L 5 KR 144/13 B ER).